Fragwürdige Zweithundestrafe

19 Nov

Was kostet eigentlich ein Hund? Ich meine nicht die Kosten für Futter und Hundesalon, sondern für die Haltung selber. Schauen wir doch mal in das Hundereglement unserer Gemeinde und stellen Erstaunliches fest: Da ist zu lesen, dass bei einem Hund pro Haushalt und Jahr 80 Franken an den Domplatz überwiesen werden müssen. Und jetzt kommt’s: Der zweite Hund kostet doppelt soviel. Hundertsechzig Franken, Welcome to Absurdistan! Wer hat sich da – falls überhaupt – was überlegt? Verursacht der Zweithund der Gemeinde höhere Kosten? Oder steckt dahinter ein prohibitiv-fiskalischer Akt gegen die Vielhündelei?

Wir wissen es nicht. Aber wir wissen, dass diese Regelung vielleicht schon bald aufgehoben oder angepasst werden muss. Denn – wie normalerweise gut informierte Quellen berichten – hat sich vor Kurzem das Kantonsgericht genau mit dieser Frage befasst. Zu beurteilen war ein Fall aus einer anderen Baselbieter Gemeinde, was aber nichts macht, weil viele Gemeinden voneinander abgeschrieben haben und deshalb über praktisch identische Reglemente verfügen. Das rächt sich nun. Denn das Kantonsgericht hat im erwähnten Fall die Beschwerde eines Hundehalters gutgeheissen. Genauer genommen haben die Richter den Fall an den Regierungsrat zurückgewiesen, weil dieser schlampig argumentierte (Die obersten Baselbieter Richter schreiben Nettigkeiten wie „Das rechtliche Gehör ist durch den Regierungsrat klarerweise verletzt worden“, oder „die Begründung des Regierungsrates erscheint sehr rudimentär“, was im Juristendeutsch etwa soviel heisst, wie: „Leute, da habt ihr so richtig Mist gebaut“.).

Auch wenn die Frage der Zulässigkeit der höheren Zweithundbelastung damit noch nicht abschliessend beurteilt wurde, lässt das Gericht durchblicken, dass es eng werden könnte für diese Regelungen, denn: Entweder handelt es sich dabei um einfache Gebühren. Dann ist für jeden Hund gleich viel zu verlangen. Oder aber es handelt sich um sogenannte Lenkungskausalabgaben, was einen höheren Tarif für den Zweithund erlauben würde. Dann allerdings müsste auch das Lenkungsziel in einem Gesetz festgeschrieben werden, also etwa „Die Gemeinde will die Zahl der Hunde tief halten“.

Übrigens: Es gibt auch Gemeinden wie Reinach oder Bottmingen, die auf diese fragwürdige Unterscheidung zwischen Erst- und Zweithund verzichten. Sehr vernünftig.

4 Antworten zu “Fragwürdige Zweithundestrafe”

  1. en arleser (anonym) 19. November 2008 um 09:20 #

    … vor vielen Jahren mindestens ein Herr (mit parteilichem und gemeindlichem Amt und Würde) so viel ich mich erinnern kann, wie folgt geäussert: „1 (in Worten ein) Hund ist in unserer Kultur als sozialer Begleiter und Wächter sinnvoll und angebracht. Dazu (und auch der erste Hund) braucht keinen weiteren Hund (ist ja nicht ein Hamster), daher ist jeder weitere Hund „Luxus“ und eine erhöhte Steuer ist gerechtfertigt“!
    An der Gemeindeversammlung wurde dann das Hundereglement abgenickt und damit erledigt.

    Stellen sich dann für mich einfach noch folgende Fragen:
    Entspricht der Leinenzwang artgerechter Hundehaltung?
    Wieso zahle ich Hunde- aber keine Katzensteuer und wieso gibt es keinen Leinenzwang für Katzen (mein Hund hat noch nie weder Hase oder Reh gerissen, des Nachbars Katze bringt (!) regelmässig Vögel!)

    Und einfach abschliessend: wieso muss ich, der während Jahrzehnten einen Hund hatte, nun beim nächsten Hund eine Prüfung ablegen, sollte ich (oder wer auch immer) jedoch Vater (dasselbe gilt für Mütter) werden, geschieht dies absolut prüfungsfrei? Daraus schliesse ich, dass ein Hund mehr Schutz verdient als ein Kind!

    Soviel zu unserer Gesetztes- Paragraphen- Gebühren- und Ordnungswut

  2. nighthawk (anonym) 20. November 2008 um 16:41 #

    Herr Stücki, habt ihr in Dometown Sorgen, mannohmannohmann!! Entweder Sie sind mit ihrem politischen Latein am Ende oder Ihre Argumentationskunst ist definitiv auf den Hund gekommen.

  3. Timba (anonym) 22. November 2008 um 08:18 #

    REPLY:
    Also erstens haben wir in Arlesheim wirklich keine anderen Sorgen. Und zweitens dürfen Sie nie vergessen, dass unser Blogmaster irgendwann Wahlen gewinnen will, da kommt es gut an, wenn man sich hin und wieder ein bisschen beliebt macht bei wichtigen Einflussgruppen wie der Feuerwehr, dem Männerchor oder eben den Hündelern. Dass auf der Gemeindeverwaltung eine Voodoo-Puppe neben einem Stücki-Bild steht, scheint ihn nicht zu stören…

Trackbacks/Pingbacks

  1. Auf den gekommen « Dometown Arlesheim - 14. Mai 2009

    [...] Jahr ein deutliches Räuspern zur Frage der höheren Zweithundebelastung von sich gegeben hatte (Dometown Arlesheim berichtete exklusiv) , hat nun der Regierungsrat im März entschieden, dass das Hundereglement der Gemeinde Muttenz [...]

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