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SPOT ON STOP STPO

7 Apr

Am 17. Mai kann man wieder mal so richtig dafür oder dagegen sein. Denn es stehen heisse Themen an, oder zumindest solche, die einigermassen heiss gekocht werden.

Auf Bundesebene geht es um Alternativmedizin und seltsamerweise auch um einen Reisepass, über den wir nur abstimmen müssen, weil sich eine hochspannende Referendums-Allianz aus Sekten, SVP und SP zusammengefunden hat. Dazu aber später einmal.

Bei den kantonalen Vorlagen droht eine auf den ersten Blick völlig unspektakuläre Vorlage der Raucherdiskussion die Show zu stehlen: Das Einführungsgesetz über die eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) und die dazugehörende Änderung der Kantonsverfassung.  Solche Vorlagen werden in der Regel durchgewunken. In der Regel. Wenn da nicht diese Diskussion über die Unterstellung der zukünftigen Staatsanwaltschaft wäre.

Der Landrat hat ziemlich knapp für die Regierung und gegen das Kantonsgericht als Aufsichtsbehörde votiert. Aber schon die Debatte im Rat liess darauf schliessen, dass die Unterstellungs-Diskussion vor dem Urnengang noch einmal kommen wird. Und tatsächlich: Seit heute ist die Website eines Nein-Komitees mit dem Namen stop-stpo online.

Das Hauptanliegen, das ich voll und ganz teile: Die Strafverfolgung darf nicht der Regierung unterstellt sein. Es widerspricht grundlegenden rechtstaatlichen Prinzipien, wenn eine Regierung als politisches Gremium die Aufsicht über eine Behörde ausübt, die Strafverfolgungen durchführt und über weite Strecken auch richterliche Kompetenzen hat. Dafür sind allein die Gerichte zuständig, im Fall des Kantons Basel-Land also das Kantonsgericht. Ob es tatsächlich gelingen wird, die gesamte Vorlage wegen der Aufsichtsfrage bachab zu schicken?