Da schau her: Die Kinderkrippen-Geschichte hat es in die Pendlerzeitung geschafft, inkl. Stellungnahme von Andreas Büttiker, BLT- und Tarifverbund-Chef. Dieser hat das Problem offensichtlich erkannt und räumt ein, dass die bisherige Tarifregelung nicht „kinderkrippengerecht“ ist. Das ist doch schon mal etwas.
Anstatt nun aber einfach zu sagen: „Ja, hier haben wir ein Problem, und weil kein Mensch diese Regelung nachvollziehen kann, schaffen wir sie einfach ab“, serviert er gleich mehrere Lösungsvorschläge, welche die Absurdität der ganzen Geschichte nochmals steigern und ihr fast schon eine gewisse Komik verleihen. Konkret wird vorgeschlagen, dass die Kinderkrippen ihre Fahrten notieren und der Kanton ihnen die Fahrtkosten rückerstatten soll. Ob er das wirklich ernst gemeint hat? Stellen wir uns das doch mal plastisch vor:
Die Gruppe Pumuckl des Tagesheims Wichtelhüüsli macht einen lustigen Ausflug in den Zolli mit vier Kindern und zwei Betreuerinnen. Kostenpunkt: 34 Franken und 40 Rappen. Neu soll nun der Ausflug mit der Rückkehr ins Tagi noch nicht vorbei sein, sondern dann erst so richtig losgehen: Die Betreuerinnen melden dann nämlich die Fahrt an ihre Vorgesetzte, die wiederum eine Meldung mit dem Formular A68.2B an die „Zentrale Abrechnungsstelle für die gelegentliche Benützung öffentlicher Verkehrsmittel durch Kleinkinderbetreuungseinrichtungen“, kurz ZAfdBöVdKkbe macht. Diese nimmt eine Plausibilitätsprüfung des Antrags vor, erstellt vier Kopien, fordert ev. zusätzliche Belege ein und veranlasst dann vielleicht eine Zahlung, die natürlich auch wieder verbucht und geprüft werden muss. Mitte Jahr schickt dann die ZAfdBöVdKkbe dem Tagesheim ein Budgetantragsformular, auf dem die Tagesheimleiterin angeben muss, wie oft sie im kommenden Jahr mit vievielen Kindern in den Zolli zu fahren gedenke.
Am Ende des Tages wird der lustige Ausflug der Gruppe Pumuckl zu einem hochkomplexen Verwaltungsvorgang, zu dessen korrekter Abwicklung mehr Leute benötigt werden, als überhaupt daran teilgenommen haben.
Der Ideenreichtum des TNW-Chefs reicht aber noch weiter. Als Alternative zum Modell ZAfdBöVdKkbe könnte er sich auch die Ausrichtung von Pauschalbeiträgen vorstellen. Dieses Verfahren wäre dann noch wesentlich komplizierter und würde zu einem weiteren sinnlosen Aufblähen des staatlichen Subventionsapparats führen.
Einfach, damit wir es nicht vergessen: Es geht hier um die simple Frage, warum Kinder unter 6 Jahren gratis Tram fahren dürfen, ausser, wenn sie mit dem Tagi unterwegs sind. Da es darauf keine auch nur halbwegs einleuchtende Antwort gibt, kann es auch nur eine Lösung geben: Kinder unter 6 Jahren fahren gratis, und zwar unabhängig davon, wer auf sie aufpasst. Punkt.
Tags:Kinderkrippen, Tarifverbund, TNW, Tram

Danke Stuecki! Hoffe, Du bleibst dran….
Da kommt mir doch gleich als erstes Asterix erobert Rom in den Sinn.
Schliesse mich dem Dank an. Endlich sagt einmal jemand, wie es ist. Die Ungerechtigkeit stört uns schon lange massiv.
Wahnsinn, Robin Stücki. Gell, Sie wollen nicht wirklich einen Job bei der BLT in absehbarer Zeit, oder?
köstlich. Erklärt und Herr Büttiker dann auch noch, wie er mit Tagesmüttern umgehen will, die ebenfalls gelegentlich das Tram benützen mit Kindern unter 6. Und wie hoch ist die maximale Busse für eine Gruppe einer Kinderkrippe, die ohne zu lösen im Tram mitfährt und noch das Znüni verbotenerweise einnimmt?