Also ich bin ja kein Denkmalschutz-Experte. Aber wie man so hört, ist es noch recht schwierig, an einem unter Schutz stehenden Haus auch nur ein Scharnier an einer Kellertür anszutauschen, falls dieses nicht exakt dem ursprünglichen Zustand entspricht. Umso schwieriger dürfte es sein, an einem offiziell inventarisierten Kulturdenkmal des Kantons-Baselland einen Ziegelstein geradezurücken, wenn der schon immer schräg war. Könnte man meinen. Nun wurde aber vor einiger Zeit auf der Burg Reichenstein ein Catering-Lift installiert, der – sagen wir es mal so – nicht wesentlich zur Aufwertung des Gesamtbilds des Wahrzeichens von Arlesheim beizutragen vermag. Wie so etwas bewilligt wird, nur damit die Caterer ihr tiefgefrorenes Saisongemüse und den Topf mit der Sauce Cömberländ nicht mehr die Treppen hochtragen müssen, erscheint fraglich. Wahrscheinlich ist es so, dass der Bischoff von Basel bereits 1239 die Vorzüge dieses Catering-Lifts zu schätzen wusste und mit den hässlichen Alustangen deshalb lediglich der Originalzustand wiederhergestellt wurde. Doch, so muss das gewesen sein.



20. Juni 2009 um 22:12
Ja Stuecki, dort oben auf der Burg Reichenstein herrschen eben andere Gesetze als hier unten im Dorf ! Das war schon vor 500 Jahren so und ist auch heute noch so. Hast du das als Einwohner oder sogar als Bürger von Arlesheim nicht gewusst ?
Sogar als vor ein paar Jahren das Dach der Burg Reichenstein erneuert wurde,ist dies ohne Bewilligung der Behörden über die Bühne gegangen und keiner hat es gemerkt.
Das ist eben Arlesheim ! Immer eine Nasenlänge voraus !
Damals noch unter der bekannte Oberigkeit der FDP !!