Täglich werden wir gelangweilt mit Meldungen über Städte, die das unsägliche Minarett-Plakat verbieten oder erlauben. Gelangweilt deshalb, weil am Ende, d.h. wenn dann mal die Gerichte entschieden haben, das Plakat ohnehin überall hängen darf. Denn kein Gericht in diesem Land wird einen Verbotsentscheid einer subalternen Behörde stützen, und das ist auch gut so. Denn, was bei der ganzen Diskussion immer wieder vergessen wird: hier geht es nicht um eine politische, sondern um eine rechtliche Frage. Und aus juristischer Sicht scheint die Sache glasklar. Das Plakat ist zwar diffamierend, vermag aber die Meinungs- und Informationsfreiheit noch lange nicht ausser Kraft zu setzen.
Trotzdem, rein theoretisch, und weil sich Herr Baresi dafür interessiert, fragen wir uns, ob eigentlich unser Gemeinderat das Plakat auch verbieten könnte. Nein, kann er nicht. Das Reklamereglement unserer Gemeinde ist zwar ziemlich detailliert abgefasst („Die Schaufensterbeschriftung hat farblich mit der Fassade zu harmonisieren“), enthält aber ausschliesslich Bestimmungen über den Schutz des Ortsbildes und die Verkehrssicherheit, abgesehen vom Verbot der Werbung für Suchtmittel und Kleinkredite (das Werbeverbot für Kleinkredite ist übrigens auch eine ganz heikle Sache, aber dazu ein ander Mal). Die kantonale Reklameverordnung enthält ebenfalls keine Regelung zur inhaltlichen Beurteilung eines Plakats.
Die umliegenden Gemeinden kennen übrigens ähnliche Verordnungen wie Arlesheim, mit Ausnahme der Stadt vor der Stadt: Hier hat sich der Gemeinderat die Kompetenz in die Reklameverordnung geschrieben, sittenwidrige, rassistische oder sexistische Plakate zu verbieten. Also, Herr Hintermann, allez-y, damit käme Reinach endlich mal ganz gross in die Zeitungen.

zufrieden, Herr Baresi? Das nennt man „Blog on demand“
Danke Stuecki. Ich freue mich schon auf ein Plakatverbot in Reinach. Ich stelle mir schon den (medialen) Sturmlauf und Aufschrei der Volkspartei-Vertreter vor! Dann läuft wieder ‘was in der Schlafstadt vor der Stadt!
Besten Dank Herr Stuecki. Sehr zufrieden
Einzig das ich nicht mal zwischen den Zeilen eine Wahlempfehlung finden, kann beunruhigt mich ein bisschen.
Gemäss Antwort auf meine Anfrage (vom Reinacher Gemeindepräsident U. Hintermann), befasst sich der Gemeinderat Reinach heute Abend mit dem Thema „Plakat“ …. Wir dürfen gespannt sein!
Nein, Herr Stückelberger, das ist nicht eine rechtliche Frage. Wir dürfen solche Hetzkampagnen nicht zulassen. Hier geht es um viel mehr als um Recht! Hier geht es um Unrecht!
Es ist eben schon eine rechtliche Frage, Herr/Frau Anonym. Mit Plakaten verbieten ist nichts gewonnen, solange es in allen anderen, staatlich nicht kontrollierbaren Medien erlaubt ist.
Beim Thema des Plakats geht es natürlich um eine politische Frage, ohne Zweifel. Aber was in der Politik erlaubt ist, und was nicht, das bestimmt immer noch das Recht. Und hier geht es wirklich nur um das.
Ja was sagen denn jetzt die Gemeideräte vom Schattenhang?
@einbasler: die Gemeinderäte scheinen sich – trotz erneuter Nachfrage – immer noch zu beraten …
Der Reinacher Gemeinderat hat beschlossen, das Plakat nicht zu verbieten, ist aber der Meinung, dass das Plakat widerlich ist und dem friedlichen Zusammenleben in der Schweiz sicherlich nicht förderlich ist …