Abfall vor Gericht II

Resultat-Nachlieferung zum Beitrag über den Abfallstreit: Die Beschwerde der Arlesheimer Firma Vogelsanger gegen die eigene Gemeinde sowie gegen Reinach und Münchenstein wurde vom Kantonsgericht gutgeheissen. Es wurde festgestellt, dass die Vergabe des Kehrichtabfuhr-Auftrages an die Firma Saxer unrechtmässig erfolgte. Insbesondere habe man mit der Firma Saxer nachverhandelt, was gemäss Vergabeverordnung verboten ist. Nun müssen die drei Gemeinden die Situation neu beurteilen.

Nachdem diese Geschichte nun öffentlich ist, darf man auch laut aussprechen, worüber seit einiger Zeit gemunkelt wird. Und zwar geht es um die Frage, was die Gemeinde eigentlich für das einheimische Gewerbe tut. Selbstverständlich: Heimatschutz geht gar nicht. Das ist unliberal und aufgrund der Vergabegesetzgebung auch nicht zulässig. Aaaaber: Wenn in einem Vergabeverfahren ein auswärtiger Mitbewerber unzulässigerweise bevorzugt wird, geht das natürlich auch gar nicht.

Das Bild zum Thema. Mit bestem Dank an den Fotografen und Einsender. Bitte das Kleingedruckte beachten.

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