And the winner is…

8 Mrz

…DER SCHULRAT. Ja, der Schulrat hat an diesem Wochenende nicht nur einfach ein Mitglied dazugewonnen und ist jetzt endlich wieder komplett. Mit der Wahl von Markus Eigenmann erhalten die Schulrätinnen und Schulräte einen Kollegen, der sich seit Jahren mit Bildungsfragen auseinandersetzt und klare Vorstellungen davon hat, was eine gute Schule ist.  Und, auch nicht ganz unwichtig für die Zusammenarbeit: Der neue Schulrat ist ein engagierter, motivierter und sympathischer Teamplayer. Herzliche Gratulation, Markus!

Das amtliche Resultat:

  • Markus Eigenmann: 1’139
  • Nathalie Miller Lanz: 1’027

Und wenn wir schon bei den amtliches Resultaten sind: Könnte vielleicht mal jemand klären, ob wir nun in Arlesheim 6’003 amtlich erfasste Stimmberechtigte und nur deren 5’861 haben? Es gibt da eine gewisse Abweichung zwischen den zwei Ergebnismeldungen hier und hier.

5 Antworten zu “And the winner is…”

  1. Monica Messmer 8. März 2010 um 07:48 #

    Bei eidg. Vorlagen werden die Auslandschweizer mitgerechnet, bei den kommunalen nicht.

  2. U. Haller 8. März 2010 um 08:25 #

    @ Balz: Das hängt, wie mir mein inhouse-Gewährsmann erklärte, offenbar damit zusammen, dass Auslandschweizer bei der eidg. Vorlage, nicht aber bei der Schulrats-Vorlage stimmberechtigt sind.

    Wie dem auch sei, auch ich freue mich sehr über den Zugang eines neuen Teammitglieds im Schulrat, welcher, wie viele Gespräche (sogar mit FL-Wählern) ergeben habe, weitum als äusserst kompetent erachtetet wird und nicht zuletzt auch dank seiner Ausstrahlung neue Blöcke setzen wird. Die Generation meiner Kinder kann leider nicht mehr davon profitieren. Dafür gönne ich es den Jüngeren.

  3. stuecki 8. März 2010 um 09:10 #

    ach so ist das. Vielen Dank! Bin ich der einzige, der das nicht weiss? Und wieso dürfen in Arlesheim Stimmberechtigte Auslandschweizer die Schulräte nicht mitwählen?

  4. stuecki 10. März 2010 um 01:33 #

    also, aufgrund des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer und des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons BL sind Auslandschweizer bei eidgenössichen und kantonalen Vorlagen in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde stimmberechtigt. Ich gehe davon aus, dass es zulässig wäre, wenn eine Gemeinde in ihrer kommunalen Verordnung „ihren“ Auslandschweizern ebenfalls das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten geben würde.

    Die Stimmgemeinde der Auslandschweizer hat im Baselbiet die ganze Arbeit und die ganzen Kosten mit dem Versand der Unterlagen. Die kompetenteste aller kompetenten Quellen zu dieser Frage sagt, dass dadurch der Gemeinde nicht unerhebliche Kosten entstehen.

  5. einbasler 10. März 2010 um 15:12 #

    Das würde wohl schwierig werden, zu welcher Gemeinde nun die Auslandschweizer als „Einwohner“ gelten sollen. Und für Bürgergemeinden gelten vermutlich andere Stimmrechte als für Einwohnergemeinden, sonst könnte ich, als Doppelbürger von zwei schweizer Gemeinden, vom Ausland in beiden Gemeinden abstimmen und gleich zwei Schulräte wählen, welche ich vermutlich nicht kenne ….

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