Wahrscheinlich war das einer der besten Gemeindeversammlungsbeschlüsse der letzten 30 Jahre; damals, im Jahre 1984, als der Arlesheimer Souverän entschied, das marode Hallenbad von der Sporthallen-Gesellschaft nicht zu übernehmen.
Denn ein Hallenbad mag zwar schön und recht sein für den auch im Winter schwimmenden Teil der Bevölkerung. Für die Gemeinde ist es aber die Schuldenfalle No.1. Ein solches Bad ist teuer im Bau und im Unterhalt und lässt sich nur defizitär betreiben. Der Schreck jedes Finanzchefs also.
Trotzdem will man Landauf- Landab neue Hallenbäder bauen. In Gelterkinden zum Beispiel. Für 17 Millionen. Und der Kanton soll bis zu 40% beisteuern. Eine Forderung, die man je nach Standpunkt irgendwo zwischen mutig bis surreal einordnen muss.
Oder in Reinach, wo der Verein Pro Hallenbad seit Jahren für ein Hallenbad kämpft, u.a. mit folgendem Argument: “Die Kinder haben ein Recht auf Schwimmunterricht”.
Ach ja? Ein Recht auf Schwimmunterricht und daraus abgeleitet ein Recht auf ein Hallenbad?
Der Schwimmunterricht in geschlossenen Räumen steht bestimmt nicht zuoberst in unserem Grundrechtskatalog. Und überhaupt: Warum muss man eigentlich auch im Winter schwimmen? Ich meine, wir fordern ja auch keine Ski-Halle für das Sommertraining.
Schwimmen findet nun mal im Sommer statt, in unseren wunderschönen (und ebenfalls defizitären) Gartenbädern, von Mai bis September. Und im Winter macht man halt was anderes.
So einfach ist das doch.
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